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Wer kann Elterngeld überhaupt beziehen?

Mütter und Väter, die das neugeborene Kind versorgen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, haben in Deutschland Anspruch für das Elterngeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind. Nach der Geburt des Kindes kann ein Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt.

Auch für adoptierte Kinder kann das Elterngeld beantragt werden. Dann jedoch nicht ab der Geburt, sondern ab dem Tag, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.

Wird Elterngeld nur gezahlt, wenn ich vorher eine Festanstellung hatte?

Nein. Auch Erwerbslose, Hausfrauen/Hausmänner und Studierende können Elterngeld beziehen. Genau wie Angestellte, Selbstständige und Beamte. Wer im Jahr vor der Geburt des Kindes kein eigenes Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300,- Euro pro Monat ausgezahlt.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird in der Regel 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Alleinerziehende haben generell einen Anspruch auf Elterngeld für 14 Monate.

Was ist ElterngeldPlus?

Mit ElterngeldPlus kann der Elterngeldbezug auf 28 Monate gestreckt werden. Die Gesamtsumme der Auszahlung bleibt aber gleich. Es erhält bspw. eine Mutter 1.400,- Euro monatlich, wenn sie Elterngeld für 12 Monate beantragt, so wird das ElterngeldPlus dann 700,- Euro für 24 Monaten betragen.

Als Partnerschaftsbonus kann jedes Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzungen dafür sind:

Der Partnerschaftsbonus wird in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten beantragt und beide arbeiten in dieser Zeit Teilzeit. Mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Dabei ist entscheidend, wie viele Wochenstunden im Monat durchschnittlich gearbeitet werden. Jedes Paar sollte sich individuell beraten lassen, um eine Lösung zu finden, die sich für die Familie rechnet.

Es gibt drei unterschiedliche Elterngeld-Arten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Elterngeld-Arten können miteinander kombiniert werden. Eine individuelle Planung ist wichtig!

Wieviel Elterngeld wird ausgezahlt?

Der Mindestsatz für das Basiselterngeld beträgt 300,- Euro, der Höchstsatz 1.800,- Euro pro Monat. Das ElterngeldPlus beträgt 150,- Euro und höchstens 900,- Euro. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlich verdienten Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes und liegt in der Regel bei 65 Prozent des Verdienstes.

Die Elterngeld-Zahlung lässt sich auch kombinieren. So kann zum Beispiel in den ersten Monaten Basiselterngeld bezogen werden, dann Vollzeit gearbeitet werden und danach ElterngeldPlus bezogen werden. Jede Familien-und Jobsituation ist individuell und daher eine Planung und Beratung sinnvoll.

Wir empfehlen den Elterngeldrechner von dem Familienportal des Bundes

Was ist, wenn es bereits Geschwisterkinder gibt?

Wenn es weitere Kinder gibt, die im selben Haushalt leben, kann man einen Zuschlag auf das Elterngeld erhalten – den sogenannten Geschwisterbonus. Dann wird das Elterngeld um 10% erhöht, mindestens 75,- Euro pro Monat beim Basiselterngeld und 37,50 Euro pro Monat bei dem ElterngeldPlus.

Wieviel Elterngeld erhalten Zwillingseltern?

Bei Zwillingen oder Mehrlingen wird ein Mehrlings-Zuschlag auf das Elterngeld gezahlt. Dieser Zuschlag liegt bei 300,- Euro auf das Basiselterngeld bzw.150,- Euro auf das ElterngeldPlus. Bei Drillingen ist es der doppelte Zuschlag, bei Vierlingen der dreifache Zuschlag, …usw.

Was ist, wenn ich noch im Elterngeld-Bezug wieder schwanger werde?

Die Elterngeldberechnung erfolgt immer, auch bei weiteren Kindern, nach dem gleichen Prinzip. Bei einer schnellen Geburtenfolge d.h. wenn zwischen der Geburt des ersten und zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug liegen, gibt es wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind.

Wie ist die Krankenversicherung bei Bezug von Elterngeld in der Elternzeit geregelt?

Während des Bezugs von Elterngeld und in der Elternzeit bleibt es bei der Krankenversicherung wie bisher. Jedoch können sich die Beiträge ändern. Wir empfehlen eine Beratung bei der Krankenversicherung VOR der Elterngeldbeantragung.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Auf jeden Fall sollten sich Eltern zu diesem Punkt beraten lassen. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird allerdings bei der Ermittlung des Steuersatzes verrechnet d.h. das Elterngeld wird zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.

Wann stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle gestellt. Spätestens innerhalb der ersten 3 Lebensmonate, denn das Elterngeld wird höchstens für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Jedes Bundesland hat eigene Anträge.

Für den Antrag benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes oder die Geburtsbescheinigung. Außerdem noch die Nachweise über das bisherige Einkommen.

Welche Regelung bei Mini-Job und Elterngeld?

Auch bei einem Mini-Job wird das Einkommen für das Elterngeld berücksichtigt. Es werden von dem Elterngeld Werbungskosten abgezogen (zur Zeit 100,-Euro pro Monat, Stand Januar 2023). Normalerweise müssen keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Konkrete Rechenbeispiele gibt es in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums: ElterngeldPlus und Partnernschaftsbonus