Format: Artikel – Schreibfeder auf dem Tisch
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Heiraten, weil ein Baby kommt?

Gastautorin - Silke Plagge

Wir werden eine Familie! Wenn ein gemeinsames Kind unterwegs ist, stellt sich für viele Paare auch die Frage nach dem Trauschein. Ist der Gang zum Standesamt wirklich das, was ihr wollt und euch beide wünscht? Hier einige Fakten, die die Entscheidung erleichtern kann.

Lesezeit: Etwa 4 Minuten
Eheringe auf Holztisch

Heiraten für einen gemeinsamen Nachnamen?

Wenn Ihr wirklich einen gemeinsamen Nachnamen möchtet, dann braucht ihr tatsächlich einen Trauschein. Verheiratete Paare wählen einen Familiennamen, es gibt drei Varianten:

  • Ihr behaltet beide eure eignen Nachnamen, müsst euch aber für das Kind auf einen der beiden Namen als Familiennamen einigen.
  • Einer der beiden Partner hängt den Namen des Ehepartners dem eigenen Namen an. Bei so genannten Doppelnamen ist die Reihenfolge frei wählbar. Der Familienname ist der Name, den beide Ehepartner tragen.
  • Einer nimmt den Nachnamen des Anderen an, dann tragen alle Familienmitglieder den gleichen Namen.

Auch ohne Trauschein muss geklärt werden, welcher Nachname als Familienname gilt. Das Baby kann sowohl den Namen des einen oder des anderen Partners tragen. Ein zweites gemeinsames Kind bekäme den gleichen Nachnamen wie das Erstgeborene. Ohne Trauschein ist es allerdings nicht möglich, den Nachnamen des Partners offiziell an den eigenen Namen anzuhängen.

Lieber keinen Trauschein – weder Schulden noch Erbe teilen

Deswegen gibt es Eheverträge. So eine klare Regelung ist genau dann wichtig, wenn einer der Partner*in Vermögen oder hohe Schulden mit in die Ehe bringt, oder ein Partner*in selbständig/freiberuflich tätig ist. Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen. Lieber in Liebe einen Vertrag unterzeichnen. Wichtig: Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden und muss durch einen Notar beglaubigt werden. Paare ohne Trauschein haften nicht automatisch füreinander, für sie sind Verträge nur dann wichtig, wenn eine gemeinsame teure Anschaffung, wie ein Haus, ansteht.

Trauen wegen der Steuervorteile?

Verheiratete zahlen dann weniger Steuern, wenn der/die eine deutlich weniger verdient als der/die andere, vorausgesetzt sie machen gemeinsame Kasse. Dann ist das so genannte Ehegattensplitting sinnvoll. Vor allem dann, wenn einer der Partner*in wegen der Kinderbetreuung weniger arbeitet und weniger verdient. Kritiker erklären, dass die Steuervorteile gar nicht so hoch sind, wenn beide gleich viel verdienen.

Mehr Unterhalt dank Ehe?

Eine Ehe ist keine Garantie für eine lebenslange Vollversorgung. Nach dem aktuellen Recht steht geschiedenen Müttern nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Unterhalt für sich selbst zu, dies kann aber je nach Einzelfall verlängert werden. Auch unverheiratete Mütter haben nach einer Trennung Anspruch auf Unterhalt – bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Beim Betreuungsunterhalt für die Kinder spielt es keine Rolle, ob die Eltern einen Trauschein haben, hier sind eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt. Das Bundesministerium für Familie hat weitere Informationen zum Thema Unterhalt.

Ehe für das gemeinsame Sorgerecht?

Auch ohne Trauschein können Mütter und Väter ein gemeinsames Sorgerecht beantragen, sogar schon vor der Geburt. Ledige Väter können das Mitsorgerecht beim Familiengericht mit Geburt des Kindes beantragen, auch dann, wenn die Mutter dies nicht unbedingt möchte. Die Mutter muss begründen, was gegen ein geteiltes Sorgerecht spricht, tut sie das nicht oder hält sie die Frist von sechs Wochen nicht ein, erhält der Vater das gemeinsame Sorgerecht. Verheiratete Eltern haben automatisch die gemeinsame Sorge. Ohne Sorgerecht darf der Vater in wichtigen Dingen nicht mitreden: Z.B. medizinische Fragen, Schule aussuchen, Pass beantragen, Religion des Kindes, Vermögen verwalten, etc. Wichtig: Mit der Unterhaltspflicht hat dies nichts zu tun, die gilt immer.

Ehe – im Ernstfall dadurch abgesichert?

Ehegatten bekommen im Krankenhaus Informationen über einen Operationsverlauf und dürfen Entscheidungen als nächste Angehörige treffen. Unverheiratete Partner*innen dürfen das nicht. Gesetzlich ist vieles für verheiratete Hinterbliebene geregelt. Verwitwete, verheiratete Partner*innnen bekommen automatisch einen Pflichtanteil, sofern kein besonderes Testament vorliegt. Sie haben auch Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für das Erbe der Kinder oder für die Halbwaisenrente spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren.

Hochzeit mit Babybauch – so habe ich es mir nicht erträumt!

Ein rauschendes Fest mit allen Freunden und Verwandten im wunderschönen Brautkleid kann ein Traum sein. Nur mit Baby an Bord kann nicht unbedingt ausgelassen gefeiert werden. Wer die Ehe aus romantischen und finanziellen Gründen wichtig findet, kann entweder schon in der Schwangerschaft heiraten und dann die Feier nachholen. Oder eben das Fest so planen, dass es für die schwangere Braut nicht zu viel wird. Heute ist nichts mehr ein "Muss" und die Frage, ob Eltern einen Trauschein haben oder nicht, für Kinder ganz egal. Wichtig ist, dass ihr als Paar euren Weg findet – ob ihr euch jetzt als Paar feiern möchtet oder später vielleicht Taufe und Trauung kombiniert, das dürft ihr ganz allein entscheiden!