„Och, das ist aber süß!“ Denkst du das auch oft, wenn du im Internet auf zuckersüße Fotos oder Videos stößt, auf denen Babys und Kleinkinder zu sehen sind? Oder postest du selbst gern Bilder deines Kindes auf Social Media Plattformen, damit alle an diesem schönen Moment teilhaben können? Verständlich! Du bist so stolz auf jeden Schritt, den deine Tochter oder dein Sohn in der Entwicklung macht. Jedoch Vorsicht! Erfahre hier mehr darüber, warum du vorsichtig dabei sein solltest, Fotos deines Kindes ins Netz zu stellen.
Da ist sie wieder! Die süße Szene, wie dein Kind im Sommer nur in Windeln bekleidet mit dem Hund im Garten spielt. Das ist so niedlich. Diese Szene wollen viele Elternteile voller Stolz mit möglichst vielen Menschen teilen? Ein Post bei Social Media, für welchen es dann viele Herzen gibt? Oder nicht?! Nun, vom Unterhaltungswert her ganz bestimmt, jedoch nicht vor dem Hintergrund, dass Kinder Rechte haben. Da dein Kind seine Rechte noch nicht selbst vertreten kann, bist du als Elternteil dafür zuständig diese Rechte zu vertreten. Eines der Kinderrechte, ist das Recht auf Privatsphäre. Des Weiteren besteht auch für Kinder das Recht am Bild. Es mag zwar sehr süß und unterhaltsam sein und Elternteile mit Stolz erfüllen, jedoch durfte und konnte dein Kind nicht selbst entscheiden, ob es im Internet gezeigt werden möchte und ob dies fast unbekleidet geschehen soll.
Wir blicken einmal 10 Jahre in die Zukunft. Dieses Kind – damals noch in Windeln - oder die Freund*innen dieses Kindes sehen dieses Foto. Dieses Kind ist vielleicht beschämt, denn es konnte nicht darüber entscheiden, ob es auf diese Art und Weise gezeigt werden möchte.
Und nicht nur die Vertretung der Kinderrechte ist für dich von großer Bedeutung. Auch der Kinderschutz ist in deiner Fürsorgepflicht als Elternteil enthalten. Das klingt alles sehr hart oder geradezu vorwurfsvoll? Das soll sicher nicht Ziel dieses Beitrags sein.
Im Gegenteil. Häufig ist es so, dass wir uns schnell zu etwas hinreißen lassen, weil die Freude und der Stolz so groß ist oder weil es alle anderen auch tun. Ohne dabei zu bedenken, dass dies vielleicht weitreichende Folgen haben könnte, von denen wir vorher nichts wussten oder wir einfach nicht nachgedacht haben.
Deshalb soll dieser Beitrag dir behilflich sein, genug Hintergrundwissen zu bekommen, mit dem du in Zukunft noch einmal deine Entscheidung überdenken darfst, bevor du ein Bild deines Kindes hochlädst.
Wenden wir einmal die Kopfstand-Methode an. Was könnte passieren, wenn ein auf den ersten Blick harmloses Bild deines Kindes in falsche Hände gerät?
Was ist das „Darknet“? Das „Darknet“ ist ein kleiner Teil des World Wide Web und nur durch verschlüsselten Austausch auffindbar. Inhalte und Besucher*innen bleiben anonym. Nicht umsonst heißt das „Darknet“ -> „Dunkles Netz“. Hier wird ebenso alles hochgeladen und verbreitet, was im „normalen“ Netz verboten ist oder gar schon kriminell. Hier werden auch auf den ersten Blick harmlose Bilder gesammelt. Pädophilie ist unter anderem ein Gebiet, dass sich im „Darknet“ entfalten kann. Dort teilen pädokriminelle Täter Fotos und Videos untereinander.
Im „Darknet“ verdienen sich sogenannte Hersteller von computeranimierter Kinderpornografie eine goldene Nase. Um solch Material herstellen zu können, reicht das Foto eines Kindes. Es muss dafür noch nicht einmal viel Haut zeigen. Per speziellem Programm gestalten die Hersteller einfach das Bild so um, dass das Kind auf einmal unbekleidet zu sehen ist.
Ist das Foto einmal im Netz, ist es für immer im Netz. Selbst wenn du es von deiner Profilseite oder aus deinem Status löschst.
Stelle dir bitte folgende Szene vor: Dein Kind geht bereits in die 8. Klasse und ist mitten in der Pubertät. Mitschüler*innen finden das Foto deines Kindes, auf dem es in Windeln bekleidet mit dem Hund spielt. Die Mitschüler*innen erkennen dein Kind darauf. Ein Mitschüler ist darunter, dem ganz viel daran liegt, stets die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Egal, ob positiv oder negativ. Er gilt in der Klasse als Anführer, so dass alle anderen Mitschüler*innen mitmachen, egal um was es sich dabei handelt. Der Mitschüler kommt auf die Idee, das Foto auf sämtlichen Social Media Plattformen zu teilen, es auszudrucken und in der Schule zu verteilen.
Auch wenn du Fotos deines Kindes per Nachricht über einen Messenger-Dienst und noch dazu in den Chat einer geschlossenen Gruppe verschickst, z. B. an deine beste Freundin, Arbeitskollegen*innen oder Familienangehörige, kannst du nicht sicher sein, dass das Foto auch nur bei diesen Zielpersonen ankommt, geschweige denn dortbleibt.
Bis zum 14. Lebensjahr deines Kindes entscheidest du, ob du das Bild deines Kindes ins Netz stellst. Jedoch hat dein Kind von Geburt an ein Recht am Bild. Ab dem 14. Lebensjahr bist du als Elternteil dazu verpflichtet, dein Kind um Erlaubnis zu fragen, ob du ein Bild von ihm im Netz hochladen darfst.
Veranstalte doch ein paar Mal im Jahr einen Foto-Abend mit deinen Liebsten. Über Beamer, Album etc. könnt ihr euch die schönsten Momente ansehen. Jeder deiner Liebsten, bringt einfach seine Lieblingsbilder mit. Und dies ist wiederum auch ein schöner Moment, der per Bild festgehalten werden darf. Und eines ist doch gewiss: In unserem Kopf und in unserem Herzen, gehen solche Momente nie verloren!
Es ist wichtig sich bewusst zu machen, dass dein Kind dich braucht, um beschützt vor Gefahren im Netz aufwachsen zu können. Indem du dir bewusst machst was passieren kann, wenn Bilder deines Kindes in falsche Hände geraten und du dir die nützlichen Tipps zu Herzen nimmst, hast du bereits viel für den Schutz deines Kindes getan.