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Ganztagsgrundschulen – Ein Überblick

Autorin - Malena Böse

In Deutschland werden die Ganztagsgrundschulen immer mehr ausgebaut. Grund dafür sind zum einen die wachsende Nachfrage von Eltern und zum anderen die Ergebnisse von Studien, die zeigen, dass in Deutschland der Bildungserfolg noch sehr stark von der sozialen Herkunft abhängt. Es lohnt sich, einen Überblick zu verschaffen.

Lesezeit: Etwa 3 Minuten
Ganztagsgrundschule: Kinder und Lehrerin im Klassenzimmer

Konzept 1: Voll gebundene Ganztagsschule

Bei dieser Form gehen alle Kinder an mindestens vier Wochentagen von Schulbeginn bis zum Nachmittag in die Schule. Der Unterricht findet in der Kernzeit, meistens von 8:00- 15:00, in festen Lerngruppen statt. Der Tag gestaltet sich so, dass er in Lernzeiten und außerunterrichtliche Angebotszeiten sowie Förder- und Forderunterricht, Entspannungsphasen oder Fachunterricht untergliedert ist und mittags durch eine 1- 1,5 stündige Mittagspause unterbrochen wird. Die Unterrichtszeiten können bei diesem Konzept auch am Nachmittag liegen. Viele der außerunterrichtlichen Angebote werden von Kooperationspartnern gestaltet. Der Klassenverband wird für die Förder- und Fordergruppen, die Arbeitsgemeinschaften und für die Früh-  (7:00-8:00) und  Spätbetreuung (15:00-17:00) aufgelöst.

Konzept 2: Offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsgrundschule ist ein flexibleres Modell. Sie besteht aus einem festen „traditionellen“ Schulvormittag, an dem der Unterricht für alle Kinder von ca 8:00- 13:00 stattfindet. Der Vormittag liegt dabei organisatorisch rein in der Hand der Grundschule. Somit gibt es auch das gewohnte AG Angebot der Grundschule (ca. 13:00- 14:00). Jedes Kind kann zusätzlich an individuell ausgewählten Wochentagen noch das Ganztagsangebot wählen. Dies ist allerdings im Gegensatz zum gebundenen Ganztag nicht verpflichtend. Das Ganztagsschulangebot läuft sozusagen parallel am Nachmittag und liegt in der Regel in einer anderen Trägerschaft, wird also durch andere Menschen geleitet und organisiert, als der Schulvormittag. Eltern melden ihre Kinder verbindlich für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr für ein bis fünf Tage an. Wenn das Kind angemeldet ist, muss es auch an diesen Tagen verpflichtend bis zum Ende der Ganztagszeit in der Schule bleiben (je Schule unterschiedlich, aber mindestens bis 15:00). Für die Kinder, die am Ganztag teilnehmen, ist eine feste Mittagszeit, in der gemeinsam gegessen wird, vorgesehen. Häufig gibt es für die Erst- und Zweitklässler Stammgruppen, in denen die Kinder essen und anschließend auf dem Schulhof oder, wenn vorhanden, im Ganztagsbereich der Schule spielen. Da beim offenen Ganztag jeden Tag andere Kinder für den Ganztag angemeldet sind, gibt es natürlich nicht jeden Tag eine komplett identische Stammgruppe. Für die Dritt- und Viertklässler steht ein großes Angebot an Arbeitsgruppen aus den Bereichen Sport, Kunst, Spiel, Musik, Entspannung, Kochen usw., zur Verfügung, aus denen die Kinder wählen können. Die Angebote für die älteren Kinder finden nach dem Mittagessen und der Hausaufgabenbetreuung, ca. von 14:30 -16:00 statt. Auch beim offenen Ganztag können die Kinder zu einer Frühbetreeuung von 7:00- 8:00 oder eine Spätbetreuung von 16:00 – 17:00 angemeldet werden.

Konzept 3: Teilgebundene Ganztagsschule

Bei diesem Modell gibt es mindestens einen gebundenen, also verpflichtenden Ganztag, an denen alle Kinder verpflichtend von Schulbeginn bis zum Nachmittag in die Schule gehen (s. gebundene Ganztagsschule). An den anderen Tagen ist das Ganztagsangebot offen und läuft so ab, wie in der offenen Ganztagsgrundschule.

Was bedeutet das für die Eltern?

Da Eltern nicht dazu verpflichtet werden dürfen, ihr Kind an einer gebundenen Ganztagsgrundschule beschulen zu lassen, besteht für diejenigen, die diese Schulform für ihr Kind nicht wünschen, die aber im Einzugsgebiet einer gebundenen Ganztagsgrundschule wohnen, die Möglichkeit ihr Kind auf Antrag an einer anderen Grundschule anzumelden.

Dabei haben die Eltern jedoch keine Garantie darauf, dass ihr Kind auch auf die Schule ihrer Wahl kommt. Das hängt davon ab, ob die favorisierte offene Ganztagsgrundschule noch Plätze frei hat. Wenn nicht, wird das Kind an die nächste Schule geschickt, die noch Aufnahmekapazitäten hat.