Format: Artikel – Schreibfeder auf dem Tisch
Artikel

Eltern haften für ihre Kinder

Kinder sind mitunter wild und unbedacht. Das sollen sie auch sein. Doch wann haften Eltern für ihre Kinder? Schließlich ist das Schild: „Eltern haften für ihre Kinder“ allgegenwärtig. Wir sehen es an Baustellen, Spielplätzen, Privatgrundstücken. Aber stimmt das? Haften Eltern beispielsweise für Kleinkinder?

Lesezeit: Etwa 3 Minuten
Vier Schulkinder sehen in die Kamera und sind fröhlich.

Eltern haben Pflicht zur Aufsicht

Das eigene Kind verursacht einen Schaden. Wer danach haftet und im Zweifel Schadenersatz zahlen muss und ob überhaupt jemand haftet, ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Dazu gehören beispielsweise das Alter des Kindes und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Insofern ist das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zumindest in dem Maße richtig, als dass die Aufsichtsperson für Schäden haftet, die Dritten zugefügt wurden, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (§832 Abs. 1 BGB).
Wann gegen die Aufsichtspflicht verstoßen wurde, kann pauschal jedoch nicht beantwortet werden. Dabei spielen das Alter, die Reife und der Charakter des Kindes ebenso eine Rolle wie der Einzelfall. Je jünger ein Kind ist, desto mehr Aufsicht bedarf es meistens jedoch.

Haften Kinder für sich selbst?

Eltern haften für ihre Kinder – aber haften Kinder für sich selbst? Dies ist abhängig vom Alter des Kindes:
- Kinder unter sieben Jahren: keine Haftung (§ 828 BGB)
- Kinder ab sieben Jahren oder älter: bedingte Haftung. Konnte das Kind die Gefahr selbst erkennen?
Je älter ein Kind, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass eine eigenständige Haftungspflicht bei diesen Kindern im Einzelfall besteht. Eine Haftung der Eltern für die jeweiligen Kinder ist in solchen Fällen meist ausgeschlossen. Unter Umständen und bei Bestehen eines rechtskräftigen Urteils kann das Kind für die Schäden bis zu 30 Jahre herangezogen werden.

Haften Eltern für die Schulden ihrer Kinder?

Eltern haften für ihre Kinder meist nicht im Fall von Schulden. Geschäfte von Kindern unter sieben Jahren sind aufgrund ihrer Geschäftsunfähigkeit unwirksam. Ab sieben Jahren bis zur Volljährigkeit bestehen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, die für die Wirksamkeit von Geschäften bestehen müssen. Auch in solchen Fällen haften Eltern normalerweise nicht.
Ebenso haften Eltern für die Schulden von erwachsenen bzw. volljährigen Kindern in aller Regel nicht.

Wie lange haften Eltern für ihre Kinder?

Gewöhnlich haften Eltern für die Schäden von Kindern nicht mehr nach Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres. Denn mit Eintritt in die Volljährigkeit erlangt das Kind die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und ist damit auch im Rahmen des Gesetzes zur eigenständigen Haftung befähigt.

Haftpflichtversicherung für Kind und Familie

Eltern haften für ihre Kinder zwar nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht, trotzdem sollte jede Familie eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben. Diese kommt in der Regel für Schäden auf, wenn eine gesetzliche Haftung der Eltern oder des Kindes besteht.
Soll die Haftpflichtversicherung auch dann zahlen, wenn weder Kind noch Eltern gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden können, sollte darauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Ebenso schließen manche Versicherer die Übernahme von Schäden, die Kleinkinder verursacht haben, aus – auch darauf sollten Eltern ihre Haftpflicht überprüfen.

Haften Erwachsene bei der Betreuung fremder Kinder?

Eltern haften für ihre eigenen Kinder im Rahmen der Aufsichtspflicht – grundsätzlich kann diese jedoch auch auf andere erwachsene Personen übertragen werden. Auch dann gilt der Grundsatz, dass die Haftung in der Regel nur besteht, wenn gegen die Pflicht zur Aufsicht verstoßen wurde.
Wann das der Fall ist, hängt von den Begebenheiten des Einzelfalls, dem Charakter und der Reife der Kinder sowie deren Alter ab. So müssen Aufsichtspersonen beim Kindergeburtstag im Freibad ggf. sogfältiger beaufsichtigen als während eines Nachmittags im heimischen Garten.
Du sollst die Haftung für die Schäden eines Deiner Kinder übernehmen, bist dir aber nicht sicher, ob Du wirklich Deine Aufsichtspflicht verletzt hast? Dann solltest Du dir zur Sicherheit lieber >>einen Anwalt suchen!