Format: Elternfrage
Elternfrage

Was macht der Elternbeirat in der Kita und wie kann ich am besten mitarbeiten?

Autorin - Dr. Martina Stotz

Elternbeirat – Warum es ihn gibt und seine Aufgaben. In Kita und Krippe gibt es, wie später auch in der Schule Elternbeiräte, oder auch den Elternrat, Elternausschuss oder allgemein Elternvertreter*innen. Die genaue Bezeichnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihre Aufgabe ist jedoch so gut wie überall gleich:
Elternvertreter*innen sind Vermittler zwischen der Elternschaft und den pädagogischen Fachkräften. Die Elternvertreter*innen werden üblicher Weise immer zu Beginn eines Kita-Jahres von den Eltern gewählt. Ziel ist es, Anregungen und Wünsche von Seiten der Eltern gebündelt an die Einrichtungsleitung zu transportieren und in Konfliktfällen zu vermitteln.

Die Elternvertreter*innen haben zwar kein Entscheidungsrecht für Belange der Kita, sie werden jedoch verstärkt über Themen der Kita informiert und ihnen steht es zu, Anliegen aus der Elternschaft einzubringen.
Elternvertreter*innen sind somit zum einen ein Sprachrohr für die Elternschaft. Sind diese Wünsche jedoch nur von einzelnen Eltern oder sind es sogar Wünsche, die unverhältnismäßig oder sogar unerfüllbar sind, stellen sich die Elternvertreter*innen auch schützend vor die Fachkräfte.

Für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern ist es wichtig, dass Elternvertreter*innen eine vertrauensvolle und kooperative Basis für die Zusammenarbeit anstreben. So können sowohl die Belange der Eltern, als auch die Belange der Fachkräfte Gehör finden, und davon profitieren am meisten die Kinder der Einrichtung.

Lesezeit: Etwa 3 Minuten
Kleinkind sitzt mitten auf großem Besprechungstisch. Erwachsene sitzen drumherum.

Elternbeiratswahl - Ablauf und Entscheidungen

Die Wahl der Elternvertreter*innen findet in der Regel pro Gruppe statt. Die genaue Anzahl der Personen im Elternbeirat ist in den Kita-Gesetzen der Bundesländer geregelt. Die Wahl selbst findet meist am ersten Elternabend eines Kita-Jahres statt. Auch wenn hierzu die Einrichtung einlädt, ist es üblich, dass die Fachkräfte während der Wahl den Raum verlassen. So kann der bisherige Elternbeirat vom vergangenen Jahr berichten und die Wahl durchführen.

Oftmals sind es pro Gruppe 2 Elternvertreter*innen. Gibt es also in einer Kita 4 Gruppen, so gibt es in jeder Gruppe 2 Elternvertreter*innen und für die ganze Kita 8 Elternvertreter*innen. Von diesen 8 Personen sind dann ein Vorstand und ein stellvertretender Vorstand zu wählen. Diese Personen sind dann wiederum von Seiten der Einrichtung die ersten Ansprechpartner des Elternbeirats.

Bei der Wahl selbst ist es wichtig, dass die Eltern sich selbst auch zur Wahl stellen wollen. Egal ob die Wahl offen per Handzeichen oder verdeckt per Zettel erfolgt, die gewählten Personen müssen ausdrücklich zustimmen und bekräftigen, dass sie den Posten des/der Elternvertreters*in auch wirklich übernehmen möchten.

Häufigkeit der Versammlungen der Elternvertreter*innen

Innerhalb eines Kindergartenjahres treffen sich Elternvertreter*innen und Einrichtungsleitung bis zu 4-mal. Bei diesen Treffen werden zum einen Informationen weitergegeben und zum anderen auch gemeinsame Feste besprochen und geplant. Auch Konfliktthemen werden in dieser Runde besprochen.

Die Elternvertreter*innen können eigene Informationsabende, Gesprächskreise für Eltern, einen Elternstammtisch, ein Elterncafé oder ähnliche Veranstaltungen organisieren und die Eltern zum Engagement für ihre Kita "animieren". Oftmals bieten diese Treffen des Elternbeirats eine gute Gelegenheit sich mit anderen Eltern auszutauschen und neue Kontakte zu schließen. Elternvertreter*innen können auch einen Förderverein gründen und damit der Kindertageseinrichtung eine neue Finanzierungsquelle erschließen. Lies auch unseren Artikel Elternmitarbeit im Kindergarten – Lust oder Last.

Wann ich mich an Elternvertreter*innen wende, wie ich sie nutzen kann

Die Elternvertreter*innen sind vor allem dann ein geeigneter Ansprechpartner, wenn dein Anliegen nicht nur ganz individuell dich und dein Kind betrifft, sondern wenn auch andere Kinder oder Eltern betroffen sind. So kann es ein z.B. Anliegen mehrerer Familien sein, dass die Kinder öfters rausgehen sollen, oder dass die Mittagsmahlzeiten nicht so gut bei den Kindern ankommen und ähnliches. Auch dann, wenn du selbst dich nicht alleine traust, auf die Fachkräfte zuzugehen, kannst du dir Unterstützung bei den Elternvertreter*innen deiner Gruppe holen. Erkläre dein Anliegen und geht gemeinsam in das Gespräch.

Eltern helfen bei Festen

Elternvertreter*innen unterstützen das pädagogische Team auch bei der Vorbereitung von Festen. Sie organisieren Auf- und Abbau, sie erstellen Listen für Essensbeiträge und manchmal laden sie auch zu den Festen ein. Die Elternvertreter*innen können auch eine Tombola oder ähnliches organisieren.